Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen können in der Regel jugendliche Musiker im Alter von 12 bis 22 Jahren. Über die Aufnahme ins Orchester, Einteilung und Besetzung entscheiden die jeweiligen Dozenten. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer die entsprechenden Stimmen vor Beginn der Probenphase mit ihren Instrumentallehrern einstudieren. Die Noten werden dazu rechtzeitig zugesandt. Beurteilungskriterien für die Aufnahme ins Orchester sind:
- instrumental-technisches Können
- Musikalität/musikalische Anpassungsfähigkeit
- Vorbereitung auf die Probenphase
- Engagement und Disziplin bei Proben und Konzerten sowie soziales Verhalten
Ob ein Teilnehmer in der Lage ist, bei den Jungen Sinfoniker mitzuspielen, wird in der Regel durch ein Gespräch mit dem Teilnehmer und/oder seinem Lehrer sowie bei einzelnen Instrumentengruppen durch ein Einzelvorspiel festgestellt.
Bei nicht ausreichenden Leistungen kann ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme für die jeweilige Proben- und Konzertphase ausgeschlossen werden. Anspruch auf Ersatz der Teilnahmegebühr besteht dabei nicht.
- Die Teilnahme erstreckt sich jeweils über eine gesamte Proben- und Konzertphase. Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers verfallen einbezahlte Kursgebühren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an allen Proben und Konzerten der jeweiligen Proben- und Konzertphase teilzunehmen. Ausnahmen bilden nur Krankheiten und schulische Veranstaltungen. Letztere müssen unbedingt auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Die Teilnahme erfolgt dann in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten. Nimmt ein Teilnehmer an einem der festgesetzten Konzerttermine aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht teil, verpflichtet er sich, die Kosten einer erforderlichen Aushilfe zu ersetzen.
- Der Teilnehmer (und ggf. sein gesetzlicher Vertreter) erklärt sein Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen/-sendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren Vervielfältigung, die im Zusammenhang mit der Proben- und Konzertphase gemacht werden. Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen überträgt der Teilnehmer hieraus resultierende Ansprüche auf die Jungen Sinfoniker. Private und kommerzielle Aufzeichnungen von Veranstaltungen der Jungen Sinfoniker sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
- Die Proben in der Gemeinschaftsunterkunft finden ganztägig statt. Einzelheiten regelt der Probenplan. Befreiungen von einzelnen Proben sind nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des jeweiligen Dozenten bzw. Dirigenten möglich.
- Die in der Vereinbarung angegebene Teilnahmegebühr enthält u.a. die Kosten für den Aufenthalt, ggf. Unterbringung, Verpflegung sowie die künstlerische und pädagogische Betreuung. Fahrten zu Proben- und Konzertorten müssen privat organisiert werden (Ausnahme: Transfer vom Seminarzentrum Haus Neuland zur Generalprobe). Eine Aufteilung der Gebühr bei Wegfall einzelner Leistungen ist nicht möglich. Den Differenzbetrag zwischen dem erhobenen Teilnehmerbeitrag und den tatsächlichen höheren Kosten, die pro Teilnehmer während einer Proben- und Konzertphase entstehen, stellt der Verein „Junge Sinfoniker e.V.“ den Teilnehmern als Stipendium zur Verfügung.
- Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der jeweiligen Haus- und Orchesterordnung. Die geltende Haus- und Orchesterordnung wird zu Beginn der Probenphase ausgehängt, bekannt gegeben und/oder verschickt. Verstöße gegen die Haus- und Orchesterordnung können den sofortigen Ausschluss von der Proben- und Konzertphase zur Folge haben. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
- Das Verlassen der Unterkünfte ist allen Teilnehmenden zwischen 24.00 und 8.00 Uhr untersagt, Minderjährige dürfen zwischen 22.00 und 8.00 Uhr das Haus nicht verlassen. In der übrigen Zeit sind Unternehmungen außerhalb der Unterkunft nur in Gruppen zu jeweils mindestens drei Teilnehmern und mit Zustimmung der Aufsichtspersonen gestattet.
- Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jungen Sinfoniker nicht für private Wertsachen der Teilnehmer haften, die in den Probenräumen, Konzertsälen und sonstigen Räumlichkeiten während der Proben- und Konzertphasen verschlossen oder unverschlossen aufbewahrt werden. Für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung trägt jeder Teilnehmer selbst Sorge. Eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung nach den Bestimmungen des BGB und des StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ein Teilnehmer sich trotz Aufforderung durch das Betreuungspersonal, Dirigenten oder Dozenten nicht an die Hausordnung oder andere Anordnungen hält.
- Für eine Instrumentenversicherung (Verlust, Beschädigung) haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Es wird dringend zum Abschluss einer Instrumentenversicherung geraten.
- Für die Konzerte benötigen die Teilnehmer schwarze Konzertkleidung.
- Es wird dringend darauf hingewiesen, dass sich die mitgebrachten eigenen Instrumente in tadellosem Zustand befinden müssen. Bitte Ersatzsaiten, Rohre etc. mitbringen! Das Notenmaterial wird aus Praktikabilitätsgründen in Kopie zur Verfügung gestellt. Für entliehenes Originalmaterial haftet der Teilnehmer.
- Über etwaige chronische oder akute Erkrankungen und sonstige gesundheitliche Besonderheiten muss der Teilnehmer vor der Anmeldung den Vereinsvorstand oder die Geschäftsführung informieren. Während der Probenzeit in der Gemeinschaftsunterkunft ist die Krankenversichertenkarte mitzuführen. Außerdem ist auf der Anmeldung unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, unter der im Notfall Angehörige des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu erreichen sind.
Orchesterrichtlinien
Wir freuen uns über Eure Teilnahme an der aktuellen Proben- und Konzertphase. Damit diese für alle Beteiligten eine angenehme Erfahrung wird, bitten wir Euch herzlich um die Beachtung folgender Punkte:
- Die allgemeinen Regelungen des Jugendschutzgesetzes und die gesetzlichen Regelungen für Minderjährige sind zu beachten.
- Rauchen ist nur im Freien erlaubt und nur für Erwachsene! Laut Jugendschutzgesetz ist für alle Jugendlichen unter 18 Jahren Rauchen verboten. Die Nutzung von Kerzen ist in der Unterkunft aufgrund von Brandschutzbestimmungen ebenfalls nicht gestattet. Wir bitten um Beachtung.
- Alkoholgenuss (Bier/Wein) ist nur für Jugendliche über 16 Jahren und in Maßen erlaubt. Bitte keine selbst mitgebrachten Getränke verzehren! Die in der Unterkunft gekauften Getränke dürfen nur im Bistro oder in den Aufenthaltsräumen verzehrt werden. Bitte in den übrigen Räumen, vor allem in den Zimmern, keine alkoholischen Getränke trinken und/oder aufbewahren und auf keinen Fall dort rauchen.
- Der Konsum von Drogen und hochprozentigem Alkohol ist für alle Altersgruppen während der gesamten Probenphase verboten.
- Minderjährigen ist das Verlassen der Quartiere zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht gestattet. Solltet Ihr aus dringendem Grund, z. B. eine Familienangelegenheit, „Haus Neuland“ verlassen wollen, meldet Euch bitte unbedingt bei der Leitung (Anrufe auf die Nummer 0521/87 22 10 werden ggf. auf ein Mobiltelefon umgeleitet) und bei den Betreuern ab. Minderjährige müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. ausdrücklich dazu berechtigten Personen abgeholt und zurückgebracht werden. Während der Abwesenheit obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
- Bitte habt Verständnis dafür, dass in den Treppenhäusern ab 22.30 Uhr absolute Ruhe herrschen muss, damit diejenigen, die schlafen wollen, die Möglichkeit dazu auch tatsächlich haben. Aus diesem Grund können nach 22.30 Uhr auch weder Zimmerfeten stattfinden noch Musikanlagen mit Lautsprechern jeglicher Art benutzt werden. Im Haus wohnen in der Regel auch andere Gäste, auf die wir Rücksicht nehmen müssen.
- Offiziell beginnt die Nachtruhe in „Haus Neuland“ um 23.00 Uhr, das gilt insbesondere für unter 16jährige. Auch die leisen (!) Gespräche auf den Zimmern sind spätestens um Mitternacht einzustellen – die Betreuer erinnern Euch ggf. gern daran.
- Habt bitte Verständnis dafür, dass Geschirr und Gläser aus den Speisesälen nicht mitgenommen werden dürfen. Bitte lasst keine leeren Flaschen und keinen Müll in den Aufenthaltsräumen zurück. Nehmt – außer Mineralwasser – keine Getränkeflaschen mit auf Eure Zimmer und entsorgt regelmäßig die leeren Flaschen. Haltet wegen der Diebstahlgefahr die Türen und Fenster verschlossen.
- Achtet bitte auf Sauberkeit und Ordnung in euren Zimmern und den Probenräumen, um dem Personal die Arbeit nicht unnötig zu erschweren.
- Bitte haltet Euch an den festgelegten Zimmerbelegungsplan. Wir haben uns bemüht, alle Wünsche bezüglich der Belegung zu berücksichtigen. Die verbindliche Zimmerbelegung erleichtert das Suchen von Teilnehmern sowie die Abrechnung und eventuelle Schadensregulierung mit dem Haus.
- Wir bitten um Verständnis, dass aus Haftungs- und Versicherungsgründen für minderjährige Orchestermitglieder PKW-Fahrten (auch Mitfahrten) nicht gestattet werden können. Bitte denkt als volljährigeKursteilnehmer in diesem Zusammenhang an Eure Verantwortung für das Projekt (auch in Bezug auf die eigene Person). Eine Haftung kann in keinem Falle übernommen werden.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Jungen Sinfoniker nicht für private Wertsachen der Teilnehmer haften, die in den Probenräumen, Konzertsälen und sonstigen Räumlichkeiten während der Proben- und Konzertphasen verschlossen oder unverschlossen aufbewahrt werden. Für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung trägt jeder Teilnehmer selbst Sorge. Eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung nach den Bestimmungen des BGB und des StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ein Teilnehmer sich trotz Aufforderung durch das Betreuungspersonal, Dirigenten oder Dozenten nicht an die Hausordnung oder andere Anordnungen hält.
Für eine Instrumentenversicherung (Verlust, Beschädigung) haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Es wird dringend zum Abschluss einer Instrumentenversicherung geraten. - Über etwaige chronische oder akute Erkrankungen und sonstige gesundheitliche Besonderheiten muss der Teilnehmer vor der Anmeldung den Vereinsvorstand oder die Geschäftsführung informieren.
Während der Probenzeit in der Gemeinschaftsunterkunft ist die Krankenversichertenkarte mitzuführen. Außerdem ist auf der Anmeldung unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, unter der im Notfall Angehörige des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu erreichen sind. - Bei Verstößen gegen diese Orchesterrichtlinienentscheidet der Vereinsvorstand über die möglichen Konsequenzen.
Wir wünschen viel Spaß und gutes Gelingen!
Der Vorstand und die Geschäftsführung Junge Sinfoniker e.V.